Auflagen, Bedingungen, Invormationen und vieles mehr

Diese Seite mit aktuellen Informationen wird laufend vom Kreis Nordfriesland ergänzt.

 

Ab dem 1. Mai Eröffnung – Modellregion Kreis Nordfriesland – Informationen und Auflagen

 

Zur Organisation des Konzepts zählt, dass Gäste vor ihrer Anreise eine Einverständniserklärung zur Teilnahme am Projekt unterschreiben müssen. Gäste verpflichten sich dabei folgende Punkte einzuhalten:

Wichtig vor der Anreise: jeder Übernachtungsgast hat bereits vor Anreise per Foto/Screenshot gegenüber dem Beherbergungsbetrieb einen negativen Corona Test nachzuweisen (mindestens ein Antigen-Schnelltest), der zum Zeitpunkt des Check-Ins vor Ort nicht älter als 48 Stunden sein wird (ansonsten kein Check-In!). Nach 48 Stunden, ab dem 17.05. nach 72 Stunden Aufenthalt muss der Test (siehe Link) jedes mal erneuert werden. Die Toiletten sind geöffnet, die Duschen dürfen ab dem 17.05. wieder benutzt werden. Ansonsten dürfen nur autarke Gäste unseren Platz besuchen.

Für den Gast: alle Buchungen vor dem 01.05. werden von uns kostenfrei storniert. Bitte keine Rückfragen hierzu. Unsere Gäste werden automatisch von uns informiert. Bitte buchen Sie nur, wenn Sie sich in Ihrem Fahrzeug komplett autark versorgen können und auch mit möglichen Einschränkungen / Bedingungen in Bezug auf die Modellregion einverstanden sind. 

Änderungen: sollte im Zeitraum Ihres geplanten Aufenthaltes weiterhin ein Beherbergungsverbot bestehen oder sich dies nachträglich ändern, so stornieren wir Ihren Aufenthalt natürlich kostenfrei. Ansonsten gelten unverändert unsere Buchungs- und Geschäftsbedingungen sowie die Richtlinien und Auflagen der Modellregion Nordfriesland 2021 bei uns auf dem Platz.

 

Auflagen zum Nachlesen und zur Organisation:

  • Anreise nur mit negativem Test: Bei Anreise muss ein negativer Corona-Test (PCR- oder Antigen-Test, kein Schnelltest) der Betreiberin des Übernachtungsbetriebs vorgelegt werden. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.
  • Regelmäßige Tests vor Ort: Spätestens nach dem zweiten Tag der Anreise müssen Gäste vor Ort einen weiteren Test machen (Schnelltest). In Nordfriesland müssen diese Tests dann alle 2 Tage wiederholt werden. Fällt der Test positiv aus, müssen die Gäste  abreisen oder in ihrer Unterkunft in Quarantäne gehen.
  • Datenweitergabe: Die Daten der Gäste werden im Rahmen des Modellprojekts erfasst, temporär gespeichert und verarbeitet. Sie werden an die örtlichen wie auch heimischen Gesundheitsämter weitergegeben.
  • Kontaktverfolgung: Gäste verpflichten sich, vor Ort die Luca-App zu nutzen.
  • Meldung von Infektionen nach Urlaubsende: Wer nach der Rückkehr an den Heimatort innerhalb von drei Wochen eine Corona Infektion feststellt, muss das ans zuständige Gesundheitsamt des Modellprojekts melden.

 

 

Bitte bringen Sie Ihr Handy mit und laden die luca-App zur Nachverfolgung der geltenden Verfahrensregelungen herunter. Auch ist es möglich, die Kontaktdaten als Beherbergungsbetrieb manuell in die luca-Datenbank einzutragen. Die obenstehenden  Informationen sind eine unverbindliche Zusammenfassung, die zu Ihrer Information und Planung dient.

Bitte beachten Sie, dass sich in den konkreten Regelungen für das Modellprojekt später noch Abweichungen und andere Details ergeben können.

 

Wir möchten Sie in diesem Wege darauf aufmerksam machen, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, bei uns in den geschlossenen Räumen einen Mund- und Nasenschutz zu tragen (FFP II Masken oder medizinische Masken) . Bitte halten Sie auch den Mindestabstand von 1,5 Metern bei uns ein und benutzen Sie die vorhanden Desinfektionsmittel am Eingang und in den Sanitärräumen. Es ist zu unser aller Sicherheit. Wir hoffen alle, dass wir bald unsere Camping Freizeit wieder ausüben dürfen. Aber unsere Freunde und Nachtbaren, müssen wie wir auch selbst, die Vorsichtmaßnahmen zur Verhinderung der Corona-Pandemie genauestens befolgen. Nur gemeinsam können wir dies schaffen !!!

 

Bleiben Sie gesund.

Eine Verantwortung für Aktualität und Vollständigkeit der Informationen auf den verlinkten Seiten können wir nicht übernehmen.“

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