Platzordnung
Campingplatzordnung
Campingplatz Margarethenruh – Nordstrand
Herzlich willkommen auf dem Campingplatz Margarethenruh. Damit sich alle Gäste wohlfühlen und einen angenehmen Aufenthalt genießen können, bitten wir um die Einhaltung der folgenden Platzordnung.
1. Allgemeines
Mit dem Betreten des Campingplatzes erkennen alle Gäste diese Campingplatzordnung an.
Den Anweisungen der Campingplatzleitung und ihrer Mitarbeiter ist Folge zu leisten.
Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass andere Gäste weder gefährdet noch belästigt werden.
2. Anmeldung und Besucher
Alle Personen müssen bei ihrer Ankunft angemeldet werden.
Tagesbesucher sind vor Betreten des Platzes bei der Rezeption anzumelden.
Besucher haben die Platzordnung ebenfalls einzuhalten.
Die Campingplatzleitung kann Besuchern den Zutritt verweigern.
3. Ruhezeiten
Zur Erholung aller Gäste gelten folgende Ruhezeiten:
Nachtruhe: 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr
Mittagsruhe: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Während der Ruhezeiten sind insbesondere untersagt:
Laute Musik
Motorbetrieb ohne Notwendigkeit
Hämmern, Sägen oder ähnliche Tätigkeiten
Lautstarke Gespräche und Feiern
4. Fahrzeuge und Verkehr
Auf dem gesamten Campingplatz gilt Schrittgeschwindigkeit.
Fahrzeuge dürfen nur auf den vorgesehenen Stellflächen abgestellt werden.
Unnötige Fahrten auf dem Gelände sind zu vermeiden.
Das Befahren von Grünflächen ist nicht gestattet.
5. Stellplätze
Wohnwagen, Wohnmobile und Zelte sind innerhalb der zugewiesenen Stellplatzgrenzen aufzustellen.
Rettungswege und Zufahrten müssen jederzeit freigehalten werden.
Zusätzliche Aufbauten wie Pavillons oder Vorzelte dürfen nur im Rahmen der Stellplatzgröße errichtet werden.
6. Sanitäranlagen
Die Sanitäranlagen sind sauber und pfleglich zu behandeln.
Kinder unter 6 Jahren dürfen die Sanitäranlagen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson benutzen.
Das Reinigen von Geschirr, Schuhen oder Campingausrüstung in Waschbecken oder Duschen ist nicht gestattet.
Beschädigungen oder Verschmutzungen sind unverzüglich zu melden.
7. Müllentsorgung
Müll ist getrennt nach den vorhandenen Sammelsystemen zu entsorgen.
Sperrmüll, Elektrogeräte, Gasflaschen oder gefährliche Stoffe dürfen nicht auf dem Campingplatz zurückgelassen werden.
Zigarettenkippen sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
8. Hunde und Haustiere
Hunde sind auf dem gesamten Campingplatz an der Leine zu führen.
Hinterlassenschaften von Haustieren sind unverzüglich zu entfernen.
Hunde dürfen andere Gäste nicht belästigen oder gefährden.
In Sanitärgebäuden und auf Spielplätzen sind Haustiere nicht erlaubt.
Für Schäden oder Verunreinigungen haftet der Tierhalter.
9. Grillen und offenes Feuer
Grillen mit handelsüblichen Gas- oder Holzkohlegrills ist grundsätzlich erlaubt, sofern keine behördlichen Verbote bestehen.
Offenes Feuer auf dem Boden ist nicht gestattet.
Feuerstellen dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung der Campingplatzleitung genutzt werden.
Grillgeräte dürfen niemals unbeaufsichtigt betrieben werden.
10. Strom und Wasser
Stromanschlüsse dürfen ausschließlich mit geeigneten und technisch einwandfreien Kabeln genutzt werden.
Wasseranschlüsse sind sparsam zu verwenden.
Das Laden von Elektrofahrzeugen über die normalen Camping-Stromanschlüsse ist nicht gestattet, sofern keine ausdrücklich dafür vorgesehenen Ladepunkte vorhanden sind.
11. WLAN-Nutzung
Der bereitgestellte WLAN-Zugang dient der üblichen privaten Nutzung.
Gesetzeswidrige Aktivitäten über das WLAN sind untersagt.
Für Verfügbarkeit, Geschwindigkeit oder störungsfreien Betrieb wird keine Gewähr übernommen.
12. Spielende Kinder
Eltern und Erziehungsberechtigte sind für ihre Kinder verantwortlich.
Spiel und Bewegung sind auf andere Gäste abzustimmen.
Das Spielen auf Fahrwegen oder in Sanitärgebäuden ist nicht erlaubt.
13. Sicherheit
Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
Gas- und Elektroanlagen müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Verdächtige Beobachtungen, Schäden oder Gefahrenquellen sind umgehend der Campingplatzleitung zu melden.
14. Drohnen
Das Starten und Landen von Drohnen auf dem Campingplatzgelände ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Campingplatzleitung gestattet.
Die gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
15. Hausrecht
Die Campingplatzleitung übt das Hausrecht aus. Gäste, die gegen die Platzordnung verstoßen, andere Gäste gefährden oder den Platzfrieden nachhaltig stören, können des Platzes verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Gebühren besteht in diesem Fall nicht.
16. Haftung
Die Nutzung des Campingplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Eigentum der Gäste wird keine Haftung übernommen, soweit keine gesetzliche Haftung besteht.
Jeder Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt auf dem Campingplatz Margarethenruh auf Nordstrand. Bitte helfen Sie mit, dass sich alle Gäste wohlfühlen und ihren Urlaub genießen können.
Ich wünsche Euch einen schönen Aufenthalt bei uns auf dem Campingplatz „Margarethenruh“ in Süderhafen.
Lukas