Welche Lockerungen der Corona-Maßnahmen gelten für Campingplätze?
Seit dem 03. April 2022 gilt nach zahlreichen Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen bundesweit nur noch der sogenannte Basisschutz. Dieser sieht zwar das Tragen einer Maske in bestimmten Einrichtungen vor und beinhaltet Abstands-, Masken- und Hygieneempfehlung, allerdings eröffnet er auch Möglichkeiten, das Vereinsleben wieder zu aktivieren. So gelten aktuell folgende Maßnahmen nicht mehr:
Was das für Ihren Verein bedeuten kann
Vereine können nun auch wieder in größeren Runden zusammenkommen. Da es keine Personenbegrenzung mehr gibt, sind Mitgliederversammlungen in Präsenz oder größere Sport-Gruppen wieder möglich.
Für Vereinsmitglieder, die bisher durch Regelungen wie 2G+ oder 3G nicht an Versammlungen teilgenommen haben, besteht nun die Option, wieder aktiv Vereinsveranstaltungen zu besuchen.
Video: Corona ist wieder auf dem Vormarsch.
Deutschland hustet und schnieft, Betriebe klagen über einen hohen Krankenstand. Die Zahl der Menschen, die in Deutschland unter Atemwegserkrankungen leiden, ist hoch und sie steigt weiter. Hausärzte warnen vor Problemen rund um den Jahreswechsel. Schützt Euch und andere durch das Tragen einer Maske.
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